SP Kanton St. Gallen / Medien / Communiqués / 2005 / Kantonale Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für Familien"

Kantonale Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für Familien"

Am ausserordentlichen Parteitag der SP St.Gallen haben die Delegierten über die Lancierung der Kantonalen Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für Familien" abgestimmt und diese ohne Gegenstimmen beschlossen. Die Initiative verlangt, dass der Kinderabzug nicht mehr vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag vorgenommen wird. Familien mit mittleren und tiefen Einkommen sollen so gegenüber heute spürbar entlastet werden.

Die Initiative ist zur Zeit bei der Regierung in der Vorprüfung. Sammelstart wird im Oktober sein.

Initiativtext

Gestützt auf Art. 43 der Verfassung des Kantons St. Gallen stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten folgendes Initiativbegehren auf Änderung des kantonalen Steuergesetzes in der Form der allgemeine Anregung (Einheitsinitiative):

Im Steuergesetz wird der Kinderabzug vom Reineinkommen gemäss Art. 49 durch einen Kinderabzug vom Steuerbetrag ersetzt. Der Abzug vom Steuerbetrag soll gemäss der heutigen Regelung in Art. 49 Abs. 1 lit. a - c abgestuft erfolgen. Er soll Familien im Vergleich zum heute geltenden System (Stand 2005) insgesamt stärker entlasten.

Begründung

Warum braucht es diese Initiative?
Heute wird der Kinderabzug vom Reineinkommen gewährt. Mit wachsendem Einkommen steigt damit die Steuerreduktion. Dies bewirkt, dass hohe Einkommen durch den Kinderabzug stärker entlastet werden als mittlere und tiefe Einkommen. Das ist ungerecht.

Diese Initiative will die Familien mit Kindern stärker entlasten. Sie setzt ein Zeichen für eine gerechtere Steuerpolitik, denn sie berücksichtigt den Grundsatz: Ein Kind - ein Abzug, egal wie hoch das Familieneinkommen ist. So sollen vor allem Familien mit mittleren und tiefen Einkommen gegenüber heute spürbar entlastet werden.

Was bezweckt die Initiative?
Die Initiative verlangt eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes. Die Forderungen der Initiative sind:

  • Der Kinderabzug muss vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Reineinkommen gewährt werden. Ausgeschlossen bleibt dabei bei negativen Beträgen die Auszahlung von Steuergutschriften.
  • Der Abzug vom Steuerbetrag soll weiterhin in die bisherigen Stufen gegliedert werden (Kinder im Vorschulalter; Kinder in Schule oder Ausbildung; Schule oder Ausbildungen bei auswärtigem Wohnsitz).
  • Familien mit Kindern sollen im Vergleich zu heute (Stand 2005) insgesamt stärker entlastet werden.

Weshalb gerade jetzt eine solche Initiative?
Die finanzielle Belastung für Familien und Menschen mit Kindern hat die Grenze des Tragbaren erreicht. Seit Jahren ungebremst steigende Krankenkassenprämien, Gebühren und Abgaben überfordern immer mehr Haushalte. Gerade in tiefen und mittleren Einkommensbereichen leben überdurchschnittlich viele Familien. Sie brauchen eine Entlastung jetzt. Blosse Steuersenkungen sind fehl am Platz. Davon profitieren nur die hohen Einkommen.

Es gibt keinen besseren Zeitpunkt für den Systemwechsel beim Kinderabzug. Die Kantonsfinanzen sind nicht nur im Lot. Der Kanton St.Gallen erhält vom Bund auch noch über 800 Millionen Franken aus dem Nationalbankgold. Der Wechsel ist daher ohne weiteres finanzierbar. Es sollen sich in Zukunft nicht nur wohlhabende Paare Kinder leisten können. Steuergerechtigkeit für Familien ist ein Anliegen, das jetzt umzusetzen ist. 

Wollen Sie die für Handys optimierte Version der Website ansehen?