Juni-Session 2006
Die SP Fraktion hat an ihrer Sitzung in St.Gallen die Geschäfte der Junisession beraten.
Keine falschen Schlüsse aus der Rechnung 2005 ziehen
Der gute Rechnungsabschluss mag zwar erfreulich erscheinen, soll jedoch auf keinen Fall den bürgerlichen Steuerfusssenkungstrieb ankurbeln. Auch darf der Abschluss keinesfalls als Zeichen für weitere tarifarische Entlastungen, wie sie die geplante Steuergesetzrevision vorsieht, gewertet werden. Die Steuergesetzrevision, die im September zur Abstimmung gelangt, entlastet vorwiegend Reiche und Unternehmen, der Mittelstand wird für die Ausfälle aufkommen müssen. Vielmehr fordert die SP Fraktion, dass nun endlich die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen auf ein anständiges Mass angehoben werden.
Kein Abbau von Grundrechten durch das Strafprozessgesetz
Die SP Fraktion wird Nichteintreten auf den II. Nachtrag zum Strafprozessgesetz beantragen. Etliche Änderungen wollte die Regierung schon in vorhergehenden Anpassungen durchboxen. Der Kantonsrat hat sie jedoch jeweils eindeutig verworfen. Dass die Regierung nun wieder mit denselben Vorschlägen vor das Parlament tritt, wird von der SP Fraktion stark kritisiert.
Im Weiteren stört sich die SP Fraktion daran, das verschiedene Grundrechte ausgehebelt werden. Das Amtsgeheimnis darf nicht gelockert, die Anhörung vor einem Untersuchungsrichter nicht aufgehoben und die polizeiliche Anhaltung ohne Urteil eines Haftrichters nicht eingeführt werden.
Kein Ausbau der Rietstrasse in Diepoldsau-Balgach
Die SP Fraktion wehrt sich gegen die Aufnahme der Rietstrasse in Diepoldsau/Balgach in den Kantonsstrassenplan. Die Strasse führt durch sensibles Gebiet und das Kriterium „Strasse mit überörtlicher Bedeutung“ ist falsch.
Ansonsten folgt die SP Fraktion den Anträgen der vorberatenden Kommission.
Klare Kriterien für den Besuch von Talentschulen
Die SP ist grundsätzlich damit einverstanden, dass hochtalentierte SchülerInnen der Volksschule eine besondere Förderung erfahren, meldet jedoch bei der Umsetzung des Gesetzes Bedenken an. Es braucht klare Kriterien vom Kanton, welche Kinder und Jugendlichen eine Talentschule besuchen sollen. Die „Swiss Olympic Talents Card“ wird nicht als geeignetes Mittel angesehen.



Social media
RSS abonnieren
Twitter