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Anpassungen bei der Prämienverbilligung dringend notwendig

Der Kanton St.Gallen hat in der Vergangenheit zu wenig Prämienverbilligung ausbezahlt. Die Regierung soll endlich die Parameter anpassen, damit auch sichergestellt wird, dass die Gelder nicht in der Staatskasse liegenbleiben. Der überdurchschnittlich starke Anstieg der Krankenkassenprämien drückt aufs Portmonee.

Im nächsten Jahr müssen St. Gallerinnen und St.Galler für ihre Krankenkassenprämien deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Krankenkassenprämien steigen im Kanton St. Gallen klar stärker als im schweizerischen Durchschnitt: massive 5,4 Prozent für Erwachsene. Junge Erwachsene bis 25 Jahren müssen sogar enorme 8,2 Prozent höhere Prämien berappen. Dieser Anstieg ist für viele Haushaltbudgets eine riesige Belastung. Damit die finanziellen Sorgen nicht ins Unermessliche steigen, braucht es genügend Prämienverbilligungsgelder.
Die Regierung muss dringend die Vorgaben zum Erhalt von Prämienverbilligung anpassen. Weil das Prämienvolumen am gesamtschweizerischen Anstieg bemessen wird, steigt der Betrag für die Prämienverbilligung nicht entsprechend der kantonalen Erhöhung. Für das nächste Jahr stehen rund 130 Millionen für die indiviuelle Prämienverbilligung für Familien und Einzelpersonen zur Verfügung (ohne die Ersatzleistungen an die Gemeinden).
Bereits das zweite Jahr hintereinander werden in diesem Jahr die budgetierten Gelder für die individuelle Prämienverbilligung im Kanton St. Gallen nicht vollumfänglich ausbezahlt. Einmal mehr hat die Regierung die Parameter zum Bezug von Prämienverbilligung zu vorsichtig angesetzt und prellt so die einfachen Prämienzahlenden. Das Ziel, bedürftige Menschen und Familien bei den Krankenkassenprämien zu entlasten, wird dadurch verfehlt. Das ist skandalös.
Die SP St. Gallen erwartet von der Regierung, dass sie bei der Festlegung für den Prämien-verbilligungsbezug für das nächste Jahr die Referenzprämien mindestens auf die kantonale Durchschnittsprämie anhebt. Bei der Festlegung der neuen Vorgaben muss unbedingt berücksichtigt werden, dass die Löhne der Teuerung angepasst wurden und dadurch angestiegen sind. Ohne Anpassung des massgeblichen Einkommens können weitere Personen aus der Prämienverbilligung "hinausfallen". Es muss sichergestellt werden, dass der im Voranschlag 2009 vorgesehene Betrag von rund 130 Millionen Franken vollumfänglich die Anspruchsgruppen erreicht.

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