SP Kanton St. Gallen / Medien / Communiqués / 2009 / Der Schutz vor Lohndumping muss durchgesetzt werden!

Der Schutz vor Lohndumping muss auch im Kanton St.Gallen durchgesetzt werden!

Die SP-Fraktion verlangt mit einer Interpellation, dass sich der Kanton gegen Lohndumping im Kanton St.Gallen zur Wehr setzt. Dass die Tripartite Kommission, welche die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne kontrolliert, erst interveniert, wenn die Löhne von den Vergleichslöhnen 20% gegen unten abweichen, ist für die SP nicht tolerierbar!

Die Schweiz leidet unter der Krise. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmende durch Arbeitsplatzabbau und die Konkurrenz im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens. Im Kanton St.Gallen kontrolliert die Tripartite Kommission, im Rahmen der Umsetzung der flankierenden Massnahmen der bilateralen Verträge die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne. Diese Kommission hat nun mit Mehrheitsentscheid eine weitere massive Gefährdung der Anstellungs- und Lohnbedingungen für die Arbeitnehmenden im Kanton St.Gallen beschlossen: „Die Kommission interveniert bei Verstössen gegen die flankierenden Massnahmen erst dann, wenn bei den Löhnen eine sogenannte Toleranzgrenze unterschritten wird. Konkret bedeutet dies, dass damit Löhne weit unter den Vergleichslöhnen möglich werden, ohne dass die Aufsichtsbehörde einschreitet“, weiss SP-Kantonsrat Peter Hartmann. In anderen Kantonen, wie beispielsweise im Kanton Zürich, ist es selbstverständlich, dass die Vergleichslöhne als Massstab für den Missbrauch gelten.

Zudem weigert sich der Kanton St.Gallen, branchenübliche Mindestlöhne in einem Normalarbeitsvertrag allgemeinverbindlich zu erklären. Hier setzt er wiederum ein unverbindliches Mass von Löhnen unter der Toleranzgrenze voraus, bis er eine Allgemeinverbindlichkeit in Betracht zieht. Diese Untätigkeit öffnet Lohndumping Tür und Tor und ist für die SP-Fraktion inakzeptabel!

Dass Exponenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) den Schutz der Arbeitnehmenden gemäss den flankierenden Massnahmen bei ihrer Arbeit in der Tripartiten Kommission torpedieren wollen, war zu erwarten. In der Tripartiten Kommission ist jedoch die Stellungnahme der Vertretung der öffentlichen Hand entscheidend. Sie trägt die Verantwortung für die erhebliche Gefährdung der bilateralen Verträge.

Die SP-Fraktion bittet die Regierung in ihrer Dringlichen Interpellation um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Trifft es zu, dass der Kanton St.Gallen neu eine Abweichung von den Vergleichslöhnen von 20% gegen unten zulassen will?
  2. Wie begründet die Regierung, dass die Vertretung der öffentlichen Hand einer solchen Toleranzgrenze, die Lohndumping geradezu herausfordert, zustimmte?
  3. Die Medienmitteilung des Kantons spricht von 20% der ausländischen und 10% der inländischen Firmen, bei denen Löhne als „unüblich tief beurteilt wurden“. Finden die Verständigungsgespräche bei Unterschreitung der Vergleichslöhne oder der Referenzlöhne, die anscheinend 20% tiefer sind, statt?
  4. Wie viele Löhne lagen bei den überprüften Firmen nach der bisherigen Praxis unter den Vergleichslöhnen? Welche Branchen sind hauptsächlich betroffen?
  5. Wie viele Fälle mit Lohndumping sind nach Ansicht der Regierung notwendig, bis sie auf Antrag der Tripartiten Kommission Mindestlöhne erlassen will?
  6. Ist sich die Regierung bewusst, dass sie damit das Lohndumping fördert, die Interessen der Arbeitnehmenden beeinträchtigt und ganz direkt die Arbeitslosigkeit fördert, da Leute mit tieferen Löhnen bevorzugt werden.
  7. Wie beurteilt die Regierung die Sprengkraft des offensichtlichen Lohndumpings bezüglich der Akzeptanz der bilateralen Verträge in der Bevölkerung?
  8. Wie setzt die Regierung die erhöhten Anforderungen nach der per 1.1.2010 geänderten Entsendeverordnung um?

Wollen Sie die für Handys optimierte Version der Website ansehen?