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Die Angestellten sind die VerliererInnen

Die bürgerliche Mehrheit hat das Personalgesetz für die kantonalen Angestellten verschlechtert. Neu werden die Mitwirkungsrechte des Personals eingeschränkt. Auch ein Mindestlohn wurde leider nicht festgelegt. Zur Mitfinanzierung der zusätzlichen Kosten im Pflegebereich, schlägt die SP mittels einer Standesinitiative die Schaffung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Weiter begrüsst die SP die klare Ablehnung der Verfassungsinitiative „Freie Schulwahl auf der Oberstufe“.

Die Septembersession verlief aus Sicht der SP-Fraktion wenig zufriedenstellend. Die Beratung über das Gesetz über die Pflegefinanzierung hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Die SP hat sich bei der ambulanten Betreuung erfolgreich für einen Selbstbehalt von 10 Prozent eingesetzt, doch nimmt sie auch zur Kenntnis, dass der Kantonsrat dem Vorschlag der vorberatenden Kommission, den Gemeinden lediglich ein Fünftel der verbleibenden Pflegekosten zu übertragen, eine Mehrheit gefunden hat. Die SP unterstützte den mit den Gemeinden ausgehandelten Verteilschlüssel von zwei Drittel Kanton, ein Drittel Gemeinden.

Schaffung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mit der neuen Pflegefinanzierung sind die Kantone und Gemeinden mit Zusatzausgaben von 32 Millionen konfrontiert. Gleichzeitig werden zukünftig wegen der Entlastung bei den Pflegekosten höhere Erbschaften oder Schenkungen anfallen. Da alle Kantone mit den Mehrkosten belastet sind, ist es sinnvoll, die Thematik der Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen auf nationaler Ebene zu diskutieren und eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen einzuführen. Dabei ist eine massgebliche Abgeltung an die Kantone vorzusehen. Die SP reichte diesbezüglich eine Motion ein.

Personal vor den Kopf gestossen
Bei der Beratung des Personalgesetzes setzten sich die destruktiven Kräfte durch. Die ausgewogene Vorlage der Regierung wurde durch den Kantonsrat verschlechtert. „Es ist unverständlich, dass die Bürgerlichen den kantonalen Angestellten ohne Grund die wichtige Mitwirkung entzogen haben“, meint SP-Kantonsrat Peter Hartmann. Damit wird eine wichtige Grundregel der Sozialpartnerschaft mit Füssen getreten.
Echte Mitwirkung ist für die SP ein Zeichen der Fairness und muss heute Bestandteil eines guten Personalgesetzes sein. Doch eine Mehrheit des Kantonsrates scheint den Angestellten des Kantons grundsätzlich zu misstrauen und sieht nicht ein, dass die Meinung der Mitarbeitenden in wichtigen Fragen miteinbezogen werden soll.
Dass die Festschreibung eines Mindestlohnes von 45'500 Franken ebenfalls gestrichen wurde, ist ein weiteres fatales und falsches Zeichen gegenüber den Arbeitnehmenden. Der Kanton müsste sich klar zu existenzsichernden Löhnen bekennen.

Bewährtes Modell für die Psychiatrischen Dienste
Die SP begrüsst es, dass die Psychiatrischen Kliniken ab 2012 in selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten organisiert werden und die Wahl des Verwaltungsrates für beide Psychiatrieverbunde weiterhin durch die Regierung vorgenommen wird. Da sich der Verwaltungsrates selber konstituiert, ist es weiterhin möglich ist, dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departements den Vorsitz hat. Eine anderweitige Lösung, wäre aus Sicht der SP nicht zielgerichtet. Fraktionspräsidentin Barbara Gysi: „Es ist wichtig, dass der Verwaltungsratsvorsitz sowohl in der Psychiatrie als auch bei den Spitäler durch die die Vorsteherin oder den Vorsteher des zuständigen Departements wahrgenommen wird, weil schliesslich auch beide Bereiche gleichwertig sind.“

Handlungsbedarf beim Vollzug des Finanzausgleichs
Nicht zufrieden ist die SP mit der Zwischenbilanz beim Vollzug des Finanzausgleichs. Zwar funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton gut, doch ist die Verminderung der Belastungsunterschiede zwischen den Gemeinden weiterhin nicht erfüllt. Auch fehlt ein Sonderlastenausgleich Soziales, womit der soziale Zusammenhalt innerhalb des Kantons St.Gallen gefährdet wird. Die SP wird weiter auf die Einführung des Sonderlastenausgleichs Soziales drängen.

Erfreuliche Wahl von Bendikt Landolt
Die SP gratuliert Rechtsanwalt Benedikt Landolt aus St.Gallen zur Wahl als Ersatzmitglied des Kantonsgerichts.

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