JA zu öffentlichen Spitälern – JA zum Service Public

Nach mehr als 15 Jahren Moratorium für Investitionen in die Spitalbauten stellen die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen am 30. November 2014 mit fünf Bauvorlagen für öffentliche Spitäler und einem Darlehen für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals die entscheidenden Weichen für die künftige stationäre Gesundheitsversorgung. Ein JA zu den sechs Vorlagen stärkt die öffentlichen Spitalstandorte und die wohnortsnahe stationäre Gesundheitsversorgung für alle Regionen.

Von Peter Hartmann, Fraktionspräsident der SP-Grüne-Fraktion im St.Galler Kantonsrat

Der Kanton St.Gallen und die zuständige SP-Regierungsrätin Heidi Hanselmann verfolgen seit zehn Jahren eine klare Strategie: Die stationäre Gesundheitsversorgung erfolgt wohnortnah an öffentlichen Spitälern in den Regionen. Mit einer konsequenten Umsetzung von Leistungskonzentrationen und der Kooperation zwischen den Spitalunternehmen werden die Kosten bewusst beeinflusst und damit tief gehalten. Das Ergebnis der Strategie ist beachtlich: Die Bevölkerung und der Kantonsrat stehen dahinter und die Kosten im stationären Bereich sind im schweizweiten Vergleich tief. Damit diese Strategie weitergeführt werden kann, braucht es jetzt die Erneuerung der Spitalinfrastruktur der Spitalstandorte Kantonsspital St.Gallen, Altstätten, Grabs, Wattwil und Uznach und den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals. Im Investitionsprogramm des Kantons sind die weiteren Spitalstandorte Wil, Flawil, Rorschach und Walenstadt gemäss dem Erneuerungszyklus von ca. 30 Jahren vorgesehen.

Öffentlich vor privat

Mit der neuen Spitalfinanzierung zahlen die Kantone seit 2012 für alle Spitalaufenthalte, gleich ob in öffentlichen oder privaten Spitäler. Es gilt die freie Spitalwahl. Damit braucht es neben einer tadellosen Qualität der Behandlung auch eine zeitgemässe Infrastruktur. Werden die st.gallischen Spitäler nicht erneuert, wählen die PatientInnen Privatspitäler oder ausserkantonale Spitäler. Via Kostenbeteiligung würden wir St.Gallerinnen und St.Galler dann Private oder umliegende Kantone subventionieren. Damit wir weiterhin auf eine starke stationäre Gesundheitsversorgung zählen können, braucht es ein überzeugtes JA zu den sechs Spitalbauvorlagen!

Acht Gründe für ein Ja zu allen Spitalvorlagen (Kst)

Mit 930 Mio. Franken wollen St.Galler Regierung und Kantonsrat die öffentlichen Spitäler in St.Gallen, Altstätten, Grabs, Wattwil, Uznach sowie das Ostschweizer Kinderspital den Anforderungen der Zeit anpassen. Die SP SG sagt Ja zu allen sechs Vorlagen. Hier die Gründe:

  1. Die stationäre Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen erfolgt wohnortnah und zu im schweizweiten Vergleich niedrigen Kosten. Die Erneuerung der Häuser ist sozusagen eine bauliche Umsetzung der Spitalstrategie im Kanton St.Gallen.
  2. Alle der insgesamt neun Spitalstandorte sind notwendig und bleiben erhalten. Nur dies garantiert die von SP SG immer wieder geforderte wohnortnahe stationäre Grundversorgung. Auch die öffentlichen Spitäler in Wil, Flawil, Walenstadt und Rorschach sind in der langfristigen Investitionsplanung des Kantons enthalten.
  3. Die Neubauten und Renovationen an den Spitalstandorten St.Gallen, Altstätten, Grabs, Wattwil und Uznach sind dringend nötig. 15 Jahre lange verunmöglichte ein Baumoratorium diese Modernisierungen – 15 Jahre, die man den öffentlichen Spitälern immer stärker ansieht, 15 Jahre, in denen der technisch-medizinische Fortschritt riesig war und in denen auch die Ansprüche der PatientInnen und ihrer Angehörigen stiegen.
  4. Die sechs Spitalvorlagen sind auch deshalb dringend nötig, um stationäre Leistungen weiterhin in hoher Qualität anbieten zu können. Eine einwandfrei funktionierende Infrastruktur garantiert reibungslose Abläufe. Mit der Kooperation zwischen den Spitalstandorten wird auch die Qualität der Behandlungen erhöht.
  5. Die öffentlichen St.Galler Spitäler sind ein Garant für gute Ausbildungs- und Arbeitsplätze im ganzen Kanton. Dies soll so bleiben. Nur wenn sie stark sind, können unsere öffentlichen Spitäler gute Arbeitgeber sein.
  6. Die Spitäler mieten ihre Spitalbauten vom Kanton auf der Basis der wertvermehrenden Investitionen. Faktisch erhält der Kanton über die Mieteinnahmen seine Investitionen wieder zurück.
  7. Die Neubauten und Ausbauten waren in der St.Galler Regierung unbestritten. Auch der Kantonsrat hat alle sechs Vorlagen deutlich gutgeheissen.
  8. Die Regionen des Ringkantons St.Gallen stehen hinter den sechs Investitionsvorlagen. Denn sie wissen: Nur mit der bewährten Vernetzungsstrategie und mit zeitgemässer Infrastruktur sind ihre Spitäler konkurrenzfähig gegen private und ausserkantonale Spitäler. Die sechs Spitalvorlagen stärken somit nicht nur die einzelnen Regionen, sondern unseren Kanton als Ganzes.

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