Der Kanton St.Gallen auf dem Weg ins kulturelle Niemandsland

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat nicht auf das neue Kulturförderungsgesetz einzutreten. Mit diesem Entscheid wird nach der Plafonierung der Ausgaben im Ausgaben- und Finanzplan für Kultur deutlich, dass sich der Kanton St.Gallen zu einem kulturellen Niemandsland entwickelt. Die SP wehrt sich gegen die fortgesetzte Abbaupolitik in der Kultur und unterstützt das Kulturförderungsgesetz als wichtige Grundlage für eine zukunftsorientierte Kulturpolitik.

Die Kommission hat ihr Nichteintreten auf die Vorlage in erster Linie damit begründet, dass es keine Totalrevision des Gesetzes brauche. Die bisherige bewährte Förderpraxis habe sich auf dem alten Gesetz entwickelt – und könne auch auf diesem weitergeführt werden.

Die SP kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn die bisherige Förderpraxis im neuen Gesetz abgebildet werden soll, so geht es darum, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Alle Betroffenen sollen wissen, was gilt. Jene, die Gelder sprechen und jene, die Gelder beantragen. Wenn das neue Gesetz mehr Artikel, hat, als das bisherige, so bedeutet dies nicht, dass die Kulturförderung plötzlich überreglementiert ist. Es gelten die gleichen Grundsätze, die bisher galten – nur lassen sich diese nun auch aus dem Gesetz ablesen. Ein Zustand, der in einem demokratischen Rechtstaat von allen gewollt sein sollte.

Inhaltlich hätte sich die SP ein mutigeres Gesetz mit einem Ausbau der Kulturförderung gewünscht, damit sich St.Gallen nicht immer weiter vom Rest der Schweiz abhängen lässt. Kultur ist eine Staatsaufgabe und gehört gefördert und unterstützt – vom Ortsmuseum, dem Brauchtum und dem Gesangsverein in der Gemeinde bis zu den grossen Institutionen wie Konzert und Theater in St.Gallen oder einem Kunstzeughaus in Rapperswil-Jona. Und in der Pflicht sind alle Staatsebenen, Bund, Kanton und auch die Gemeinden. Diese müssen sich ihrer kulturpolitischen Verantwortung bewusst sein.

Ist die Kulturförderung anerkannte Staatsaufgabe, so ist es richtig, wenn diese primär über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird. Die Kommission möchte aber die bisherige Regelung mit dem Vorrang des Lotteriefonds bei der Finanzierung zementieren – eine Haltung, welche die SP nicht nachvollziehen kann.

Einen kleinen Fortschritt zur heutigen Praxis hätte die SP in der Verpflichtung der Kulturinstitutionen zur Entrichtung von Beiträgen an Pensionskassen gesehen – ein Ansinnen, welches von der Kommission wieder gestrichen wurde. Den Künstlerinnen und Künstlern wird damit gezielt ein Lohnanteil vorenthalten und es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Künstlerinnen und Künstler kein Anrecht auf soziale Absicherung haben. Alle Berufsgattungen haben das Anrecht darauf, in der Pensionskasse versichert zu sein, dies ist ein Aspekt der Gleichbehandlung.

Wenn es schon keinen Ausbau geben soll, so soll mindestens das festgeschrieben werden, was heute gilt – für die Rechtssicherheit aller. Die Vorlage bietet Gewähr, dass auch kleine Kulturveranstalter und viele freiwillig in der Kultur engagierte Personen weiterhin in ihren Aufgaben unterstützt werden können. Es darf nicht sein, dass die Kulturpolitik auf Förderung der Weltkulturerbestätten verkürzt wird. Kultur verlangt nach einer breiten Förderpraxis und dafür bietet das neue Kulturfördergesetz eine Grundlage.

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