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Referendum: Arbeitsgerichte nicht abschaffen!

Der Kantonsrat hat mit der Schlussabstimmung über das Gerichtsgesetz am Dienstag die Arbeitsgerichte abgeschafft und durch Schlichtungsstellen ersetzt. Gegen diesen Entscheid ergreifen verschiedene Arbeitnehmerverbände und Parteien das Referendum. Die Arbeitsgerichte haben sich im Kanton St.Gallen seit über 100 Jahren bewährt: die Verfahren sind einfach und kostengünstig, ein Urteil liegt jeweils schnell vor.

Die Abschaffung der Arbeitsgerichte bringt für Arbeitnehmende nur Nachteile. Falls die Schlichtung nämlich zu keinem Ziel führt, muss künftig ein Fall vom Kreisgericht beurteilt werden. Diese Verfahren sind aber entschädigungspflichtig. Das führt dazu, dass Arbeitnehmende einen Weiterzug genau abwägen müssen, um selbst bei einem Erfolg einer Lohnklage nicht noch drauflegen zu müssen.

Regierungsrätin Karin Keller-Sutter argumentierte in der ersten Lesung noch damit, die Arbeitsgerichte müssten über kurz oder lang wegen des übergeordneten Bundesrechts abgeschafft werden. Dieser Irrtum hat sich in den Köpfen der Kantonsratsmehrheit leider eingeprägt. Die bürgerlichen Parteien wollten auf die Weiterführung der Arbeitsgerichte nicht mehr zurückkommen. Die Abschaffung der Arbeitsgerichte ist ein herber Schlag für alle Arbeitnehmenden im Kanton St.Gallen.

Die Referendumsfrist gegen das Gerichtsgesetz läuft voraussichtlich ab dem 4. Dezember. Der kantonale Gewerkschaftsbund und die SP St.Gallen werden in den kommenden Tagen Verbände und Parteien kontaktieren, um eine starke Allianz gegen die Abschaffung der Arbeitsgerichte zu bilden. Wir sind zuversichtlich die nötigen 4'000 Unterschriften über die Festtage zu sammeln.

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