CORONA-HÄRTEFALLREGELUNG ERFORDERT UMGEHENDES HANDELN DES KANTONS

Der Schutz der Gesundheit und von Arbeitsplätzen hat für die SP in der aktuellen Corona-Krise oberste Priorität. Nachdem der Bund gestern bekannt gegeben hat, wie die Härtefallregelung funktionieren soll, setzt sie sich daher für eine rasche Umsetzung auf Kantonsebene ein. Von SP-Fraktionspräsidentin Bettina Surber. 

 Gestern hat der Bundesrat informiert, wie er die Härtefallregelung für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie umsetzen will. Unterstützt werden sollen insbesondere Betriebe der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten, welche den Kantonen für Härtefallmassnahmen entstehen. Für den Kanton St.Gallen sind gemäss Anhang der Verordnung 11.3 Mio. Franken vorgesehen.

In der Antwort auf die einfache Anfrage «Arbeitsplätze nachhaltig sichern: Monitoring für verbürgte Corona-Kredite» (51.20.37) hält die Regierung fest, dass von den vom Kantonsrat bewilligten 45 Millionen für Bürgschaften für Corona-Kredite bisher weniger als 3 Millionen beansprucht werden mussten. Die Bürgschaften des Kantons waren subsidiär zu den Bürgschaften des Bundes und offensichtlich haben die Bundesbürgschaften weitgehend ausgereicht. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Unternehmen bewusst auf Kredite verzichtet haben, um sich nicht verschulden zu müssen.

Viele Betriebe und Arbeitsplätze bedroht

Mit der aktuellen Härtefallregelung gestaltet sich die Situation anders. Nun ist zunächst der Kanton gefragt; erst wenn die kantonale Hilfe feststeht, unterstützt auch der Bund. Der Kanton muss daher festlegen, welche Härtefälle er mit welchen Mitteln auffangen will. Für die SP steht fest: Der Kanton muss dies rasch tun. Es braucht ein umgehendes Handeln des Kantons, um die notwendigen Grundlagen für die eigene Härtefallregelung zu schaffen. Die notwendigen Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie bedrohen viele Betriebe in ihrer Existenz, besonders betroffen ist aktuell die Gastrobranche.

Nachdem der Kredit für die Bürgschaften bislang nicht aufgebraucht wurde, würden grundsätzlich Mittel zur Verfügung stehen. Jedoch braucht es die entsprechenden Grundlagen in Gesetz oder Verordnung. Sofern ein Entscheid des Kantonsrates erforderlich ist, muss dieser nach Meinung der SP bereits in der Novembersession gefällt werden können. Es wäre dann die bereits im Frühling bestellte Kommission für die Corona-Geschäfte umgehend einzuberufen. Ein Beschluss erst in der Februarsession käme für die Betriebe zu spät. Für die SP stehen direkte Unterstützungsbeiträge im Vordergrund. Werden Kredite gewährt, so besteht das Risiko von verzögerten Konkursen, da die Kredite am Ende allenfalls nicht bedient werden können.

Es braucht jetzt ein klares Signal an die betroffenen Betriebe: Sie müssen wissen, dass sie Unterstützung erhalten.

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