SP FORDERT FAIRNESS BIS ZUM ENDE DER PANDEMIE

Dank der SP ging das Härtefallgesetz zur Covid-19-Pandemie im April noch einmal zurück in die Kommission. Diese Nachbesserung hat sich gelohnt: Der Kanton St.Gallen soll für Gastro- und andere hart geprüfte Betriebe weiterhin und verlässlich Härtefallgelder auszahlen. Dies, ohne nun plötzlich die Bedingungen dafür zu verändern. Von Bettina Surber, SP-Fraktionspräsidentin. 

Der Kantonsrat hat in der April-Session mit einer Rückweisung die vorberatende Kommission beauftragt, das neue Härtefallprogramm nochmals zu beraten. An ihrer Sitzung vom vergangenen Freitag hat die Kommission nun entschieden, dass das Härtefallprogramm 2021 nochmals geöffnet werden soll: Betriebe, die von den Covid-Massnahmen besonders betroffen waren, sollen auch für den Dezember 2021 ungedeckte Fixkosten geltend machen können. Die SP begrüsst diesen Entscheid sehr: Im Dezember 2021 galten nach einer vorübergehenden Lockerung strenge Massnahmen, insbesondere wurde die Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt. Viele Betriebe haben ihre Weihnachtsessen abgesagt, was für die besonders betroffene Gastrobranche erhebliche Umsatzeinbussen zur Folge hatte. Auch weitere Betriebe wie etwa Fitnessstudios konnten nicht im Normalbetrieb funktionieren. Für die SP war immer entscheidend, dass die Pandemie mit den notwendigen Massnahmen bekämpft wird – aber auch, dass die von den Massnahmen besonders betroffenen Betriebe unterstützt und Arbeitsplätze erhalten werden.

SP: Bisherige Regelungen müssen konsequent weitergeführt werden

Ebenfalls erfreulich ist der Antrag der Kommission, dass bisher antragsberechtigte Unternehmen auch im ersten Quartal 2022 ungedeckte Kosten geltend machen können. Die Regierung wollte nur noch jene Betriebe zulassen, die im Vergleich des Jahres 2020 mit den Jahren 2018/2019 eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent erlitten haben. Nach dem Entscheid der Kommission sollen auch jene Betriebe antragsberechtigt sein, die in der Pandemiezeit mindestens 40 Tage geschlossen waren. Für die SP ist es nur konsequent, wenn die bisherige Regelung weitergeführt wird: Diese wurde eingeführt, weil viele Betriebe, insbesondere Gastrobetriebe, auch bei einer Umsatzeinbusse von weit weniger als 40 Prozent nicht mehr überlebensfähig gewesen wären. Es sind die gleichen Betriebe, die allenfalls auch noch im ersten Quartal 2022 aufgrund von Homeoffice- und Zertifikatspflicht Umsatzeinbussen erlitten haben. Wenn diese nun aufgrund der Massnahmen immer noch ungedeckte Kosten hatten, so sollen sie diese auch geltend machen können.

SP begrüsst erfolgreiche Nachbesserung

Die SP hat sich bei der Beratung des neuen Härtefallprogramms von Beginn weg dafür eingesetzt, dass jene Betriebe, die von den Massnahmen besonders betroffen waren, auch im ersten Quartal 2022 noch antragsberechtigt sind. Sie ist aber mit ihrem Antrag in der ersten Kommissionsberatung gescheitert. «Dass nun nach der Rückweisung durch den Kantonrat ein entsprechender Antrag der Kommission vorliegt, begrüsst die SP sehr. Dies ist ein wichtiger Erfolg für viele Betriebe im Kanton, die von der Pandemie hart getroffen und geprüft sind», sagt Bettina Surber, SP-Fraktionspräsidentin im St.Galler Kantonsrat.

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