HAUSHALTE ENTLASTEN! – SP FORDERT SOFORTMASSNAHMEN BEI PRÄMIEN UND LÖHNEN UND ZUR FÖRDERUNG DER ENERGIEUNABHÄNGIGKEIT

Die Finanzkommission berät diese Woche die Rechnung des Kantons St. Gallen. Diese schloss 403 Millionen über Budget und mit 160 Millionen Gewinn ab. Damit zeigt sich ein finanzieller Spielraum. Die SP fordert, dass dieser genutzt wird, um die St.Gallerinnen und St. Galler gezielt zu entlasten: Einerseits sind die Folgen der Teuerung durch Unterstützung bei den Krankenkassen und Lohnerhöhungen abzufedern, andererseits ist die Energie-Autarkie und -unabhängigkeit zu fördern. Die SP will in der Kommission entsprechende Aufträge diskutieren. Von Monika Simmler, SP-Kantonsrätin St.Gallen, Fraktionsvizepräsidentin. 

 

Die St. Galler Haushalte spüren die Auswirkungen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine. Seit Anfang Jahr sind die Konsumausgaben eines durchschnittlichen Ostschweizer Haushaltes um 200 Franken pro Monat angestiegen. Die SP fordert, dass das positive Rechnungsergebnis 2021 zum Anlass genommen wird, die St.Galler Haushalte gezielt zu entlasten. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren, es sind Sofortmassnahmen zu ergreifen, um die Haushalte in Anbetracht der Teuerung schnellstmöglich zu entlasten. Die SP will deshalb am Mittwoch in der Finanzkommission Aufträge diskutieren.

 

Auftrag I: Entlastung der Haushalte durch
Verbilligung der Krankenkassenprämien sofort

Viele Leute müssen sich allmonatlich die Frage stellen, wie sie die Krankenkassenprämien für sich oder für die Familie bezahlen sollen. Durch die allgemeine Teuerung wird diese Situation noch verschärft und es muss auch damit gerechnet werden, dass die Prämien im kommenden Jahr wieder ansteigen. Die SP ist deshalb überzeugt, dass v.a. mit der Verbilligung der Krankenkassenprämien eine gezielte Entlastung der Haushalte erreicht werden kann. In einem ersten Schritt fordert die SP die Regierung deshalb auf, den aktuellen gesetzlichen Spielraum absolut zu nutzen und sich bei der Budgetierung und der Festsetzung der Parameter für das Jahr 2023 an der gesetzlichen Höchstgrenze zu orientieren.

 

Auftrag II: Entlastung der Haushalte durch Verbilligung der
Krankenkassenprämien: deutlich mehr Mittel in Zukunft

Weiter sollen zukünftig erheblich mehr Mittel für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Wie aktuelle Zahlen zeigen, entlastet der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich die Haushalte absolut ungenügend. Die Prämienverbilligung wird von Bund und Kantonen gemeinschaftlich finanziert. Die SP fordert, dass sich der Kanton St.Gallen für die Festsetzung seines Anteils mindestens am schweizweiten Durchschnitt orientiert. Die Erhöhung der Prämienverbilligungen käme Personen mit tiefen und mittleren Einkommen und insbesondere Familien zugute, welche von der Teuerung besonders betroffen sind.

 

Auftrag III: Reallohnsenkung beim Personal verhindern

Als dritte Massnahme möchte die SP eine Reallohnsenkung des Staatspersonals verhindern. Die Regierung soll deshalb beauftragt werden, im Budget 2023 allgemeine Lohnmassnahmen vorzusehen, welche in Antizipation der mutmasslichen Teuerung 2022 einen vollen Teuerungsausgleich zu budgetieren hat. Der Staat hat hier eine Vorbildfunktion. Er muss ein klares Zeichen setzen, dass die Löhne real nicht sinken dürfen, die Teuerung also nicht vollends zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.

 

Auftrag IV: Massnahmen zur Förderung der Energieunabhängigkeit

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine macht deutlich, dass sich die Schweiz und mit ihr der Kanton St.Gallen so rasch als möglich von der Abhängigkeit von autokratischen Regimes lösen muss. Die SP möchte deshalb die Regierung beauftragen, spätestens mit Vorlage des Budgets 2023 Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ein massgeblicher Teil des operativen Ertragsüberschusses aus dem Jahr 2021, d.h. mindestens die Hälfte der 160 Millionen, für Sofortmassnahmen zur Förderung der Energieautarkie und der Energiesicherheit eingesetzt werden kann. Auch damit könnten Haushalte über die Nebenkosten gezielt es entlastet werden. Es braucht Sofortmassnahmen im Energiebereich, alles andere ist fahrlässig. Bereits im Herbst 2022 sollen deshalb zusätzliche Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieunabhängigkeit in die Wege geleitet werden.

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